Hundehaftpflicht für Dobermann
Für meinen Dobermann notwendig?
Dobermann-Liebhaber wissen: Der rassetypische Dobermann ist friedlich, sensibel und sehr intelligent. Zudem ist der Dobermann in der Familie treu, kinderliebend.
Dennoch ist für jede Hunderasse - so auch für den gehorsamen Dobermann - eine Hundehaftpflichtversicherung unerlässlich!
Auch für Hundehalter von Dobermann gelten ganz eigene umfassende gesetzliche Haftungsbestimmungen. So entsteht bereits dann eine Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn einzig durch das Verhalten Ihres Dobermann ein Schaden verursacht wird. Ein Verschulden durch den Hundehalter muss nicht vorliegen. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von der sogenannten Gefährdungshaftung.
Eine Hundeversicherung für Ihren Dobermann schützt Sie optimal vor den Folgen derartiger Schäden.
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Topangebot: Hundehaftpflicht Dobermann nur 39,87 EUR p.a.
Unabhängig vom Alter Ihres Dobermanns kostet die Hundeversicherung nur 39,87 EUR im Jahr (inklusive Versicherungssteuer).
Deckungssumme von 5 Millionen EUR
Für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie als Hundehalter eines Dobermann wegen der gesetzlichen Haftpflicht zu bezahlen hat.
Mietsachschäden bis 1 Millionen EUR
Mitversichert ist hierbei die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Volle Leistung bei Fremdhütung Ihres Dobermann
Versichert sind Sie als Halter der Hunde (Hundehaftpflicht für Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder der
Nachbar, der Ihren Dobermann hütet (Mitversicherung von nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhütern)
Weitere Leistungsmerkmale / Deckungserweiterungen
Vorübergehende weltweite Auslandsaufenthalte Ihres Dobermann sind grundsätzlich bis zu 1 Jahr mitversichert
Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt mitversichert
Flurschäden mitversichert
Hunderennen, Hundeschlittenrennen und Schauvorführungen mitversichert
Beitragsfreie Mitversicherung von Hundewelpen im ersten Lebensjahr
Selbstbeteiligung 125 EUR je Schadenfall, gegen geringen Aufpreis ohne Selbstbeteiligung
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