
|
|
|
|
Für Hundehalter gelten ganz eigene umfassende gesetzliche Haftungsbestimmungen. So entsteht bereits dann eine Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn einzig durch das Verhalten des Hundes ein Schaden verursacht wird. Ein Verschulden durch den Hundehalter muss nicht vorliegen. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von der sogenannten Gefährdungshaftung. Eine Hundehaftpflichtversicherung für Hundehalter schützt Sie optimal vor den Folgen derartiger Schäden. Bitte lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot für Ihre Hundehalter-Haftpflichtversicherung berechnen und vergleichen Sie unser Leistungsangebot. Sie werden vom Preis-/Leistungsverhältnis überzeugt sein.
In unterschiedlichen Medien wird für die Hundehaftpflichtversicherung immer wieder eine Summe von mindestens 3 Mio. Euro empfohlen. Beachten Sie bitte jedoch, daß sich diese Empfehlungen auf den Zeitpunkt ihrer Veröffentlichungen beziehen. Da ein einmal abgeschlossener Vertrag vielfach "unberührt" mehrere Jahre läuft, werden über die Zeit notwendige Anpassungen der Deckungssummen häufig nicht vorgenommen.
Gerade im Internet häufen sich Angebote sogenannter Hundehaftpflicht-Toptarife mit sehr niedrigen Deckungssummen für Vermögensschäden (deutlich unter 500.000 €). Hier wird argumentiert, dass höhere Schäden gar nicht auftreten.
Diese Gegenfrage muss hierbei erlaubt sein: Wenn gar keine höheren Schäden auftreten, dann können diese Hundehaftpflichttarife auch (ohne Aufpreis!) über eine höhere Deckungssumme verfügen. Was nicht auftreten kann, kostet auch nichts zusätzlich!
Die Hundehaftpflichtversicherung soll gerade vor unkalkulierbar hohe Schäden schützen!
Vereinbaren Sie am besten eine Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. €
Achten Sie zudem bitte auf eine ausreichende Deckungssumme auch bei den Vermögensschäden.
Ein solcher Tarif ist schon für 39,87 € p.a. verfügbar.